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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

Fa. Melvin Jantzen
Hochfirststr.26
79115 Freiburg

 

Happy Home – Renovieren. Modernisieren. Verschönern.
 

Stand: 2026
 

1. Geltungsbereich
 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Fa. Melvin Jantzen, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und dem Auftraggeber über alle Leistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
 

2. Angebot und Vertragsabschluss
 

Für die Erstellung eines Angebots kann eine Besichtigung und ein persönlicher Besprechungstermin vor Ort erforderlich sein.

Die Erstellung eines detaillierten Angebots erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und kann kostenpflichtig sein.

Für die Erstellung eines Angebots wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 150,00 € berechnet.

Bei anschließender Auftragserteilung wird diese Angebotspauschale vollständig mit der Schlussrechnung verrechnet.

Die Angebote der Fa. Melvin Jantzen sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • eine schriftliche Auftragsbestätigung,

  • die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber,

  • oder spätestens durch Aufnahme der vereinbarten Arbeiten.
     

3. Leistungsumfang und Ausführung
 

Die Fa. Melvin Jantzen erbringt die vereinbarten Leistungen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und handwerklichen Standards.

Die geschuldete Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

Sollten während der Ausführung zusätzliche technische oder bauliche Gegebenheiten festgestellt werden, die eine fachgerechte Ausführung beeinflussen, wird der Auftraggeber informiert und das weitere Vorgehen abgestimmt.
 

4. Zustand der Arbeitsflächen und Untergründe
 

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu bearbeitenden Flächen frei zugänglich und für die Durchführung der Arbeiten geeignet sind.

Eine Prüfung des Untergrundes erfolgt ausschließlich durch eine Sichtprüfung im Rahmen der üblichen Arbeitsvorbereitung.

Für verdeckte, nicht erkennbare oder erst während der Arbeiten sichtbar werdende Mängel am Untergrund übernimmt die Fa. Melvin Jantzen keine Haftung.

Dies betrifft insbesondere:

  • Feuchtigkeitsschäden,

  • Schimmelbefall,

  • lose oder nicht tragfähige Untergründe,

  • Hohlstellen,

  • ungeeignete Altbeschichtungen,

  • konstruktive Mängel.

Werden solche Umstände festgestellt, ist die Fa. Melvin Jantzen berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung zu unterbrechen.

Dadurch entstehende zusätzliche Kosten werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten sicherzustellen.

Dazu gehören insbesondere:

  • freie Zugänglichkeit der Arbeitsbereiche,

  • Bereitstellung von Strom und Wasser, soweit erforderlich,

  • Freiräumen der Räume und Arbeitsflächen,

  • Schutz oder Entfernung empfindlicher Gegenstände,

  • Mitteilung bekannter Besonderheiten oder Schäden.

Kann die Ausführung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers nicht oder nur eingeschränkt erfolgen, können dadurch entstehende Wartezeiten und zusätzliche Aufwendungen berechnet werden.
 

6. Schutz von Einrichtung und Dokumentation
 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Möbel, Wertgegenstände, elektronische Geräte und sonstige empfindliche Gegenstände ausreichend zu schützen oder aus dem Arbeitsbereich zu entfernen.

Die Fa. Melvin Jantzen führt die Arbeiten sorgfältig und fachgerecht aus, übernimmt jedoch keine Haftung für Gegenstände, die nicht ausreichend geschützt oder entfernt wurden.

Zur Dokumentation des Arbeitsfortschritts und zur Beweissicherung dürfen Fotos der Arbeitsbereiche angefertigt werden. Personenbezogene Aufnahmen erfolgen nicht.
 

7. Änderungen und Zusatzleistungen
 

Änderungen des Leistungsumfangs sowie zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil des Angebots sind, werden gesondert berechnet.

Zusatzleistungen können schriftlich oder mündlich beauftragt werden.

Nicht vorhersehbare Mehraufwendungen aufgrund von Kundenwünschen, verdeckten Mängeln oder ungeeigneten Untergründen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
 

8. Stundenlohnarbeiten
 

Werden Arbeiten nach Zeitaufwand ausgeführt, erfolgt die Abrechnung entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.

Der aktuelle Stundensatz beträgt:

65,00 € / Stunde

zuzüglich Materialkosten und eventuell anfallender Nebenkosten.
 

9. Termine und Verzögerungen
 

Die Fa. Melvin Jantzen bemüht sich um die Einhaltung vereinbarter Termine.

Verzögerungen aufgrund von:

  • Materialengpässen,

  • Lieferverzögerungen,

  • Witterungseinflüssen,

  • Krankheit,

  • technischen Schwierigkeiten,

  • höherer Gewalt,

  • fehlender Mitwirkung des Auftraggebers,

berechtigen nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen.

Witterungsbedingte Unterbrechungen bei Außenarbeiten stellen keinen Mangel dar.
 

10. Material- und Farbabweichungen
 

Technisch bedingte Abweichungen bei Materialien, insbesondere Farben, Putzen oder Beschichtungen, stellen keinen Mangel dar.

Dies gilt insbesondere für Abweichungen aufgrund von:

  • Produktionschargen,

  • Lichtverhältnissen,

  • Untergrundbeschaffenheit,

  • Trocknungsbedingungen.
     

11. Preise und Zahlungsbedingungen
 

Die Preise ergeben sich aus dem vereinbarten Leistungsumfang sowie den benötigten Materialien, Arbeitsleistungen, Werkzeugen und Maschinen.

Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 288 BGB.
 

12. Abschlagszahlungen
 

Die Fa. Melvin Jantzen ist berechtigt, Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde:

  • 30 % bei Auftragserteilung,

  • 40 % während der Ausführung,

  • Restzahlung nach Fertigstellung und Abnahme.
     

13. Parkkosten, Baustellenerschwernisse und Nebenkosten
 

Kosten aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten werden gesondert berechnet, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

Dies betrifft insbesondere:

  • Parkgebühren,

  • Bewohnerparkzonen,

  • Parkhäuser,

  • erforderliche Halteverbotszonen,

  • Genehmigungen,

  • zusätzliche Transportwege aufgrund eingeschränkter Zugänglichkeit.
     

14. Entsorgungskosten
 

Entsorgungskosten für Baustellenabfälle, Verpackungen, Altmaterialien oder sonstige Abfälle sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Nicht vereinbarte Entsorgungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
 

15. Eigentumsvorbehalt
 

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Fa. Melvin Jantzen.
 

16. Abnahme
 

Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme der ausgeführten Leistungen.

Die Abnahme kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:

  • der Auftraggeber die Leistung nutzt,

  • die Fertigstellung bestätigt wurde,

  • oder innerhalb von 7 Kalendertagen nach Fertigstellungsanzeige keine wesentlichen Mängel schriftlich gemeldet werden.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
 

17. Gewährleistung
 

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme.

Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch:

  • unsachgemäße Nutzung,

  • fehlende Pflege,

  • Veränderungen durch Dritte,

  • äußere Einwirkungen,

  • nicht erkennbare Mängel des Untergrundes.

Der Fa. Melvin Jantzen ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
 

18. Haftung
 

Die Fa. Melvin Jantzen haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf vorhersehbare Schäden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
 

19. Kündigung und Stornierung
 

Bei Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber werden bereits entstandene Kosten und Leistungen berechnet.

Zusätzlich kann eine Aufwandspauschale von mindestens 100,00 € berechnet werden.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
 

20. Datenschutz
 

Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Auftrags verwendet.

Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
 

21. Gerichtsstand und Recht
 

Es gilt deutsches Recht.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt der Sitz der Fa. Melvin Jantzen als Gerichtsstand.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
 

22. Salvatorische Klausel
 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gelten anstelle unwirksamer Regelungen die gesetzlichen Vorschriften.

Fa. Melvin Jantzen
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